Mustervertrag für Sprecher:innen

Vertrag

§1 Gegenstand des Vertrags

Die Sprecher:in übernimmt ehrenamtlich eine oder mehrere Sprecherrollen für die Hörspielreihe "Die Winterstadtdetektive" oder "Secretum Vetus".

Die konkrete Rolle bzw. die Rollen werden mündlich oder schriftlich abgestimmt und sind nicht zwingend Bestandteil dieses Vertrags.

§2 Art der Tätigkeit / Ehrenamt

(1) Die Mitwirkung erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.

(2) Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, Aufwandsentschädigung oder spätere Beteiligung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

(3) Die Sprecher:in erklärt sich bewusst, freiwillig und ohne wirtschaftliche Gegenleistung an dem Projekt zu beteiligen.

§3 Rechteübertragung

(1) Die Sprecher:in räumt der Produktion zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den aufgenommenen Sprachaufnahmen ein.

(2) Dies umfasst insbesondere das Recht zur:

• Veröffentlichung auf Streaming-Plattformen (z. B. Spotify, Apple Music, Audible etc.)

• Vervielfältigung und Verbreitung

• Nutzung in Trailern, Werbung, Social Media und begleitenden Medien

• Bearbeitung, Kürzung und Kombination mit anderen Ton- oder Medieninhalten

(3) Die Rechteübertragung erfolgt unentgeltlich.

§4 Namensnennung

(1) Die Sprecher:in wird – soweit organisatorisch möglich – im Abspann oder in den Metadaten der jeweiligen Folge genannt.

(2) Ein Anspruch auf bestimmte Platzierung oder Hervorhebung besteht nicht.

§5 Aufnahmen & Mitwirkungspflichten

(1) Aufnahmeform (Studio / Home-Recording) und technische Vorgaben werden von der Produktion festgelegt.

(2) Sollte es aus wichtigen Gründen zu Verzögerungen kommen, informiert die Sprecher:in die Produktion rechtzeitig.

§6 Beendigung der Zusammenarbeit

(1) Die Zusammenarbeit kann über das Kündigungsformular von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.

(2) Bereits aufgenommene und verwendete Sprachaufnahmen dürfen weiterhin genutzt werden.

(3) Ein Anspruch auf Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte besteht nicht.

§7 Haftung

(1) Die Sprecher:in haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Für technische Probleme bei eigenen Aufnahmen (z. B. Mikrofon, Raumakustik) übernimmt die Produktion keine Haftung.

§8 Vertraulichkeit

(1) Inhalte, Skripte, interne Abläufe und unveröffentlichte Folgen sind vertraulich zu behandeln.

(2) Eine Veröffentlichung von Inhalten oder Spoilern ohne Zustimmung der Produktion ist nicht gestattet.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht.

§10 Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz)

(1) Die Sprecher:in erklärt sich damit einverstanden, dass die Produktion personenbezogene Daten wie insbesondere

• Name

• E-Mail-Adresse

• Telefonnummer

• Geburtsdatum

zum Zwecke der Organisation, Durchführung und Kommunikation im Rahmen der Hörspielreihe „Die Winterstadtdetektive“ speichert und verarbeitet.

(2) Die Daten dürfen ausschließlich zur:

• Kontaktaufnahme zwischen Produktion und Sprecher:in

• Koordination von Aufnahmen

• projektbezogenen internen Verwaltung

verwendet werden.

(3) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(4) Die Sprecher:in kann der Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit schriftlich widersprechen.

In diesem Fall kann die weitere Zusammenarbeit beendet werden; bereits eingeräumte Nutzungsrechte an Sprachaufnahmen bleiben hiervon unberührt.

§11 Nutzung des fertigen Hörspiels

(1) Die Sprecher:in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Produktion das fertiggestellte Hörspiel sowie einzelne Folgen, Szenen oder Ausschnitte uneingeschränkt nach eigenem Ermessen nutzen darf.

(2) Dies umfasst insbesondere das Recht, das Hörspiel:

• in beliebiger Form zu veröffentlichen,

• zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen,

• zu bearbeiten, zu kürzen, zu erweitern oder mit anderen Inhalten zu kombinieren,

• in verschiedenen Fassungen, Reihenfolgen oder Zusammenstellungen zu verwenden,

• für Werbe-, Präsentations- und Archivzwecke zu nutzen.

(3) Die Nutzung ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und erfolgt unentgeltlich.

(4) Die Sprecher:in hat keinen Anspruch auf Mitbestimmung über die inhaltliche Gestaltung, Veröffentlichung, Reihenfolge oder Art der Nutzung des fertigen Hörspiels.

(5) Diese Regelung gilt auch über eine Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.